Innoverta Immobilienmakler informiert über die Biotreppe im Zusammenhang mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Biotreppe

Ein Bestandteil des neuen Gebäude­modernisierungs­gesetzes (GModG)

Die Biotreppe besagt, dass bei Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2029 ein zunehmender Anteil an CO²-neutralen Brennstoffen wie beispielsweise Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas einzusetzen ist.

Der biogene Anteil soll dabei in den kommenden Jahren steigen:

ab 2029 - 10 %
ab 2030 - 30 %
ab 2035 - 35 %
ab 2040 - 60 %

Bei neu eingebauten Öl- und Gasheizungen wird im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter geregelt:

Ab dem 1. Januar 2028 tragen Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte der anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
Ab dem 1. Januar 2029 tragen Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe.

Hierbei betont das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dass die Vorgaben der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden und damit nicht über das hinausgehen, was die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de

 

Rechtlicher Hinweis: Wir Informieren Sie auf unseren Seiten gerne über das aktuelle Geschehen. Unsere Beiträge stellen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Im konkreten Einzelfall ist es daher unerlässlich, dass Sie sich entsprechend von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen.

 

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