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INNOVERTA - Gutachten

Unternehmens­bewertung

fachmännisch und neutral

 

Beim Unternehmensverkauf aber auch bei der familieninternen Unternehmensnachfolge stellt sich die Frage nach dem Unternehmenswert. Diesen gilt es fachmännisch zu ermitteln. Daneben gibt es zahlreiche weitere Anlässe, die eine Unternehmensbewertung erfordern. Sie beruhen dabei meist auf gesetzlichen, bilanziellen und privatrechtlichen Fragestellungen. Grundsätzlich lassen sich die Bewertungsanlässe wie folgt unterscheiden:

 



Unternehmerische Initiativen


  • Bewertung beim Unternehmensverkauf
  • Bewertung beim Unternehmenskauf
  • Fusionen
  • Kapitalzuführungen
  • Wertorientierte Unternehmensführung


Vertragliche Grundlagen


  • Ein-/Austritt von Gesellschaftern
  • Abfindungen / Abfindungsklauseln
  • Erbauseinandersetzungen / Erbteilung
  • Abfindungsfälle im Familienrecht
  • Umwandlungen
  • Schenkungen


Gesetzliche Regelungen


  • Squeeze out
  • Abschluss von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
  • Eingliederungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Abfindungsfälle im Familienrecht

 

 

Form der Bewertung

Es ist nicht immer ein vollumfängliches Gutachten zur Ermittlung des Unternehmenswerts erforderlich. Abhängig vom Bewertungsanlass ist auch durchaus eine Wertberechnung ausreichend. Gerne beraten wir Sie in Abhängigkeit vom jeweiligen Bewertungsanlass über die Bewertungsmethoden, den Bearbeitungszeitrahmen sowie die damit einhergehenden Kosten.

 

Gutachten

Das Gutachten zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes richtet sich in der Regel nach den Grundsätzen vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland IDW S1. Das Gutachten bietet ein Höchstmaß an Sorgfalt und Genauigkeit und ist daher auch zur Vorlage bei Gericht geeignet. Die üblichen Bewertungsverfahren sind das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren.

Wertberechnung

Die Wertberechnung in Form eines Kurzgutachtens ist für Ihre eigenen Zwecke, jedoch nicht zur Vorlage bei Gericht bestimmt. In manchen Situationen ist eine vollumfassende Bewertung nicht erforderlich. Es reicht daher eine Bewertung aus, die sich auf die Herleitung des Unternehmenswerts mittels Ertragswert oder Discounted Cashflow-Verfahren und eine entsprechend kurzgefasste Dokumentation beschränkt.

 

Ihre Investition

Der Zweck bestimmt den Umfang – und damit die Kosten

Eine fundierte Unternehmensbewertung erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen mit all seinen individuellen Gegebenheiten. Maßgeblich ist auch der Bewertungsanlass. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Bewertungsmethoden, den Bearbeitungszeitrahmen sowie die damit einhergehenden Kosten in einem kostenlosen Erstgespräch.

Bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen vereinbaren wir üblicherweise Festpreise.

 

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Ihr Ansprechpartner für Bewertungen
DANIEL BENZ

Certified Valuation Analyst (CVA) mit international anerkanntem Qualifikationsnachweis auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien.

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