Dem Rohertrag liegt üblicherweise die jährliche Netto-Kaltmiete zugrunde. Zum Rohertrag gehören daher keine Betriebskosten (unabhängig davon, ob sie auf den Mieter umlegbar sind, oder nicht). Betriebskosten die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, werden vom Rohertrag abgezogen und vermindern damit den Reinertrag.