Der Beleihungswert ist der vom Kreditgeber ermittelte Wert des Objekts, der als Wert für die dauerhafte Werthaltigkeit der Immobilie und des Grundstücks steht. Hierbei steht die Nachhaltigkeit des Immobilienwerts im Vordergrund und nicht, wie etwa bei einer Verkehrswertermittlung, ein stichtagsbezogener Wert. Hintergrund ist der, dass im Falle einer Zwangsversteigerung der Versteigerungserlös ausreichend ist, um die offene Forderung des Kreditgebers zu begleichen.