Auflassung

Die Auflassung ist gemäß § 925 BGB die Einigung des Verkäufers und des Käufers darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Die Auflassung ist die Voraussetzung für den Übergang des Eigentums und hat notariell zu erfolgen.