Bauliche Nutzung

Art und Maß der baulichen Nutzung sind wesentliche Einflussfaktoren auf den Wert eines Grundstücks.

Die Art der baulichen Nutzung ist unter § 1 im ersten Abschnitt der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Die Art der baulichen Nutzung gibt Auskunft darüber, ob es sich beispielsweise für die im Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehenen Flächen um Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen oder gewerbliche Bauflächen handelt.

Kleinsiedlungsgebiete (WS)
Reine Wohngebiete (WR)
Allgemeine Wohngebiete (WA)
Mischgebiete (MI)
Gewerbegebiete (GE)
etc.

Die genauen Beschreibungen der einzelnen Gebiete sind in den §§ 2 ff. BauNOV zu finden.

Das Maß der baulichen Nutzung ist im zweiten Abschnitt in den §§ 16 ff. BauNOV geregelt. Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung

der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
der Geschossflächenzahl (GFZ) oder der Größe der Geschossfläche, der Baumassenzahl (BMZ) oder der Baumasse,
der Zahl der Vollgeschosse,
der Höhe baulicher Anlagen.