Anhand der Bauvorlagen beurteilt die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Sie werden gemeinsam mit dem Bauantrag eingereicht. Welche Unterlagen dies genau sind, ist in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Je nach Bundesland werden hierbei beispielsweise folgende Unterlagen gefordert:
■ Auszug aus dem Katasterwerk
■ Bauzeichnungen
■ Baubeschreibung
■ Nachweis des Brandschutzes
■ Angaben über die gesicherte Erschließung
■ ggf. Nachweis der Standsicherheit
■ etc.