Geheimhaltungsvereinbarung

Die Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) hat der Kaufinteressent vor der Weitergabe weiterer Unterlagen, des Verkaufsmemorandums, der Identität des Verkäufers, etc. abzugeben. Üblicherweise enthält die Geheimhaltungsvereinbarung auch eine Vertragsstrafe für den Fall einer Vertragsverletzung.

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