Auflassung

Die Auflassung ist gemäß § 925 BGB die Einigung des Verkäufers und des Käufers darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Die Auflassung ist die Voraussetzung für den Übergang des Eigentums und hat notariell zu erfolgen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.